Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich
(1)
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge
zwischen dem Übersetzungsbüro und seinem
Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
für das Übersetzungsbüro nur verbindlich, wenn
es sie ausdrücklich anerkannt hat.
2.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die
Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro
rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung
etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt,
überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro
einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass das
Übersetzungsbüro eventuelle Fehler beseitigen kann.
Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem
Übersetzungsbüro bei Erteilung des Auftrags zur
Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe
etc.).
(3)
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden
oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und
Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzungsbüros.
(4)
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die
Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung
angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen
Dritter stellt er das Übersetzungsbüro frei.
4.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1)
Das Übersetzungsbüro behält sich das Recht auf
Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst
nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der
Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2)
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3)
Beseitigt das Übersetzungsbüro die geltend
gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen
Frist oder lehnt es die Mängelbeseitigung ab oder ist
die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann
der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf
dessen Kosten die Mängel durch ein anderes
Übersetzungsbüro beseitigen lassen oder wahlweise
die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt
als gescheitert, wenn auch nach mehreren
Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel
aufweist.
5.
Haftung
(1)
Das Übersetzungsbüro haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei
E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
Das Übersetzungsbüro trifft durch
Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im
Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2)
Der Anspruch des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro
auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens
wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die
ausdrückliche Vereinbarung eines höheren
Schadensersatzanspruchs möglich.
(3)
Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1)
und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(4)
Ansprüche des Auftraggebers gegen das Übersetzungsbüro
wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB)
verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr
seit der Abnahme der Übersetzung.
(5)
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen §
634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist
beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Das
Übersetzungsbüro verpflichtet sich, Stillschweigen
über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang
mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt
werden.
7.
Mitwirkung Dritter
(1)
Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, zur Ausführung
des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2)
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat das
Übersetzungsbüro dafür zu sorgen, dass sich
diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8.
Vergütung
(1)
Die Rechnungen des Übersetzungsbüros sind fällig
und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum.
(2)
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3)
Das Übersetzungsbüro hat neben dem vereinbarten
Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich
angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten
Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer,
soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Das
Übersetzungsbüro kann bei umfangreichen
Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Das Übersetzungsbüro kann mit dem Auftraggeber
vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner
Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig ist.
(4)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine
nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils
geltenden Sätze des Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros. Bis dahin
hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Das Übersetzungsbüro behält sich ein etwa
entstandenes Urheberrecht vor.
10.
Rücktrittsrecht
Soweit
die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht,
dass das Übersetzungsbüro die Anfertigung von
Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der
Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes
Widerrufsrecht für den Fall, dass das Übersetzungsbüro
mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber
hiervon verständigt hat.
11.
Anwendbares Recht
(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden
Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2)
Erfüllungsort ist Köln.
(3)
Gerichtsstand ist Köln.
(4)
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.
Salvatorische Klausel
Die
Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
13.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen
und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn
sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für
die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand:
14.08.2008
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